Alle Antworten beziehen sich auf die aktuell geltenden Regelungen in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG).
Als Quelle wurde neben den Gesetzestexten die Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleiterin genutzt.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Dem Samtgemeindebürgermeister obliegt die repräsentative Vertretung der Samtgemeinde. Er vertritt die Samtgemeinde nach außen in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
Weiterhin ist er der Leiter der Samtgemeindeverwaltung.
Samtgemeindebürgermeister werden über die Direktwahl gewählt.
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Samtgemeindebürgermeister, die am 12.09.2021 in Niedersachsen gewählt werden, haben i. d. R. eine Amtszeit von 5 Jahren.
Ich kann mir nichts Spannenderes vorstellen, als die Entwicklung der Kommune mitzugestalten, in der ich lebe!
Die Samtgemeinde Rehden ist meine Heimat - sie liegt mir am Herzen und soll für alle Einwohner/innen so lebenswert wie möglich sein.
Aufgrund meiner beruflichen sowie persönlichen Erfahrungen und Kompetenzen bin ich mir sicher, dass ich die positive Entwicklung der Samtgemeinde gemeinsam mit den politischen Akteuren, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern fortführen kann.
Als Einzelbewerber für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters benötige ich für meinen Wahlvorschlag die Unterstützung von mindestens 18 Wahlberechtigten aus unserer Samtgemeinde durch Unterschrift auf einem amtlichen Formular.
Die Zahl hängt von der Abgeordnetenzahl im Rat ab.